B / BF17
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 Kg nicht übersteigt.
Voraussetzung
  • Mindestalter 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre

BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 Kg und nicht mehr als 3.500 Kg

Voraussetzung
  • Mindestalter 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre
  • Fahrerlaubnis der Klasse B

A
Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Voraussetzung
  • Mindestalter 24 Jahre

A2
Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Voraussetzung
  • Mindestalter 18 Jahre

A1
Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm3,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Voraussetzung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

AM
Kleinkrafträder (sowie bestimmte drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge)

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Voraussetzung
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Mofa-Prüfbescheinigung
Kleinkrafträder (sowie bestimmte drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge)

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
Voraussetzung
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

C
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg,
  • Auslegung und Bauart für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: Keine

CE
Fahrzeugkombinationen aus

  • einem Zugfahrzeug der Klasse C und
  • Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: Keine

L
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit

  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: Keine

T
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit

  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (Zugmaschinen) bzw. nicht mehr als 40 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen),
  • Bestimmung nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke und Einsatz für solche Zwecke,
  • jeweils auch mit Anhängern
Voraussetzung
  • Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)
  • Mindestalter 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM